- RHEINZINK, nicht brennbar, Brandschutzklasse A1
- widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlender Wärme
RHEINZINK ist ein Baustoff ohne brennbare Anteile. Nach DIN 4102 Teil 4 erfüllt er somit die Anforderungen an die Brandschutzklasse A1 (nicht brennbar).
Laut Prüfzeugnissen nach Tests gemäß DIN 4102 Teil 7, gilt die Bedachung von RHEINZINK mit und ohne Verlegung von Trennlagen als widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme.
Bedingungen und Konstruktionsaufbau zu genannten Tests können bei RHEINZINK nachgefragt werden.
Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz sind in der DIN 4102, und in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt und im Einzelfall mit der örtlichen Feuerwehr (Abt. Vorbeugender Brandschutz) abzusprechen. Die Anforderungen sind abhängig von der Nutzung und der Höhe des jeweiligen Bauwerkes.
Die Planung des baulichen Brandschutzes liegt, unter Berücksichtigung der gültigen Normen und Regelwerke, im Ermessen des Planers.