Österreich, 25.07.2003

 

Kurzmitteilung

 

 

 

ÖNORM EN 612:

Hängedachrinnen und Regenfallrohre aus Metallblech

 

Werkstoffdicke für Dachrinnen aus Titanzink nach ÖNORM EN 988:

Rinne 250 – Mindestdicke 0,65 mm

Rinne 280 – Mindestdicke 0,70 mm

Rinne 333 – Mindestdicke 0,80 mm

 

Werkstoffdicke für Fallrohre aus Titanzink nach ÖNORM EN 988:

Rohr 80 mm – Mindestdicke 0,65 mm

Rohr 100 mm – Mindestdicke 0,65 mm

Rohr 120 mm – Mindestdicke 0,70 mm

 

Kennzeichnung:

Soferne bei der Bestellung nichts anderes vereinbart wurde, sind Dachrinnen oder Fallrohre wie folgt zu kennzeichnen:

* Handelsname oder Markenzeichen des Herstellers,

* Kurzzeichen des Herstellerlandes

* Nummer dieser Europäischen Norm (EN 612)

* Identifizierungsblock

 

Auszug aus der ÖNORM EN 612

 

Bild 1: Die Bruchfläche der von Hand gebrochenen Probe bei 100-facher Vergrößerung; sie ist über den gesamten Querschnitt gebrochen.

Gefahr für Spengler, Dachdecker und Co: Rinnenbruch durch minderwertige Zinkqualität

 

Gelegentlich hört man, für eine einfache Dachrinne oder ein Regenfallrohr sei es egal, woher das Produkt  bzw. sein Ausgangsmaterial stamme. Solange es eine „Zinkrinne“ ist, sei alles okay. Dass dem nicht so ist, zeigt nachfolgender Artikel über einen Schadensfall aus jüngerer Vergangenheit.

Titanzink der Qualität nach ÖNORM EN 988 ist bekannt für seine hohe Korrosionsbeständigkeit gegenüber Einflüssen aus der Umgebung. Das Material bildet an der Oberfläche unter Einbeziehung von Feuchtigkeit (Regenwasser) sowie Sauerstoff und Kohlendioxid eine graublaue Patina als natürliche Schutzschicht aus, die dem Material eine Langlebigkeit über Jahrzehnte verleiht. Seine materialspezifische Lebensdauer weitet sich zudem ständig aus, da die Anteile von Schwefeldioxid in der Luft seit Beginn der 90er Jahre stark abgenommen haben und auch weiterhin kontinuierlich sinken. Auf die ausgezeichnete Beständigkeit des Titanzinks gegen atmosphärische Korrosion ist u.a. auch sein Erfolg als führendes Baumetall für Bedachung und Dachentwässerung zurückzuführen.

 

Bild 2: Bereits bei geringer Vergrößerung (1000-fach) erkennt man die Risse in der Oberfläche

 

 

Legierungsqualität entscheidend

Diese ausgezeichnete Korrosions-beständigkeit des Titanzinks setzt allerdings die einwandfreie Qualität der Legierung voraus; sprich (mindestens) die Einhaltung der Legierungszusammen-setzung nach ÖNORM EN 988. Geschieht dies nicht, so droht die sogenannte „interkristalline Korrosion“, bei der das Material spröde wird und bereits bei geringster Belastung bricht. Dass diese Gefahr nicht nur theoretischer Art ist, beweist ein aktueller Schadensfall an einem Regenfallrohr aus einem nicht genormten Zinkwerkstoff, das schon kurz nach der Montage Undichtigkeiten aufwies und von Prof. R. Feser von der Märkischen Fachhochschule Iserlohn, Institut für Korrosionsschutztechnik untersucht wurde.[1]

Versprödung bei der Montage noch nicht erkennbar

Nach ÖNORM EN 612 sind Hängedachrinnen, Regenfallrohre aus Zink sowie das entsprechende Zubehör aus dem Werkstoff Titanzink nach ÖNORM EN 988 anzufertigen. Dieser Werkstoff sollte mindestens eine Bruchdehnung von 35% aufweisen. Beim untersuchten Regen-fallrohr war die geprüfte Legierung praktisch jedoch so spröde, dass sie einfach mit der Hand gebrochen werden konnte, wobei der Bruch ohne plastische Verformung und vollständig interkristallin (Zerstörung des Zusammenhalts zwischen den Metallkörnern) verlief (Bild 1, Bild 2). Probleme tauchen erst später auf

Auf Basis sowohl der chemischen als auch der sog. EDX-Analyse wurde dann festgestellt, dass Verunreinigungen in Form von sehr hohen Fremdmetall-bestandteilen bei der Legierungsprobe für die interkristalline Korrosion verantwortlich zeichnen. Diese Legierung entspricht damit nicht der EN 988.

Zurückzuführen ist dies entweder auf den Einsatz minderwertigen Feinzinks, das als Basismaterial für die Herstellung von genormten Titanzinks gemäß EN 1179 die Zinkqualität Zn99,995 aufweisen muss, oder auf unsach-gemäße Schrottzugaben. Dabei ist davon auszugehen, dass das Blech, aus dem das Regenfallrohr gefertigt wurde, zunächst keine Auffälligkeiten hinsichtlich seiner Sprödigkeit zeigte, andernfalls wäre es nicht zu fertigen gewesen. Der Versprödungsprozess trat vielmehr erst während seiner Nutzung auf. Und dies passiert sozusagen von selbst, und es hilft nichts, wenn schlechtes Material vermeindlich „geschützt“, z.B. „nur“ als Unterbleche wie Traufblech, Einhang- oder Sockelprofil eingesetzt wird.

Sicherheit durch Markenhersteller

Feser zieht deshalb zurecht die Schlussfolgerung: „Eine besondere Gefahr geht von Zinkhalbzeugen aus, die aus solchen nicht normgerechten Legierungen gefertigt wurden. Eine Dachrinne oder ein Regenfallrohr aus diesem Werkstoff würde z.B. unter dem Gewicht eines Menschen bei Wartungsarbeiten wie z.B. der Rinnenreinigung durch den Fachmann oder Bauherrn zusammenbrechen, mit unabsehbaren Folgen.“

Vor solch ganz konkreten, aktuellen Gefahren – und die Verwendung von derartig schlechten Zinkqualitäten gerade von sogenannten Exoten kommt häufiger vor als viele glauben – kann man sich nur schützen, wenn Titanzink von Markenherstellern wie RHEINZINK eingesetzt wird. Denn diese garantieren nicht nur mit den werkseigenen sowie freiwilligen Fremdkontrollen des TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg gemäß QUALITY ZINC-Kriterienkatalog, der noch höhere Anforderungen als die ÖNORM EN 988 an die Materialeigenschaften stellt. RHEINZINK haftet zudem für den gesamten Sortimentsumfang seiner Titanzinkprodukte – vom Halbzeug über die verschiedenen Profile bis hin zu den Produkten des Dachentwässerungs-systems – auch noch nach Jahren.

[1] Feser, R. (2002), Einfluss von Verunreinigungen auf die Korrosionsbeständigkeit und die mechanischen Eigenschaften von Bauzink, in: Materials and Corrosion, 53, S. 1-6.

 

 

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[1] Feser, R. (2002), Einfluss von Verunreinigungen auf die Korrosionsbeständigkeit und die mechanischen Eigenschaften von Bauzink, in: Materials and Corrosion, 53, S. 1-6.