RHEINZINK®-SP-Line


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Brandschutz

  • RHEINZINK, nicht brennbar, Brandschutzklasse A1
  • Brandschutzmaßnahmen im Sinne der DIN 4102

RHEINZINK ist ein Baustoff ohne brennbare Anteile. Nach DIN 4102 Teil 4 erfüllt er somit die Anforderungen an die Brandschutzklasse A1 (nicht brennbar).

Der Standard-Fassadenaufbau mit Hinterlüftung und metallischer Unterkonstruktion entspricht nach DIN 4102 der Brandschutzklasse A.


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Sicherheitseinrichtungen

  • Alle Sicherheitseinrichtungen sollten RHEINZINK-spezifisch ausgewählt werden.

Bei der Planung und der Montage von Sicherheitseinrichtungen ist auf eine optisch ästhetische Lösung zu achten. Die temperaturbedingte Längenänderung der RHEINZINK-Produkte darf durch die Anbringung von Sicherheitseinrichtungen nicht beeinträchtigt werden.


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Gerüstanker

  • Befestigungspunkte aus nichtrostenden Werkstoffen mit Innengewinde

Gerüstanker sind gemäß DIN 4420 einzuplanen und als Gerüstankerkonsolen mit Thermostopp zum ständigen Verbleib einzubringen. Gerüstverankerungspläne sind durch den Auftragnehmer in Absprache mit Gerüstbauer/Planer/Bauleitung zu erstellen (Grundlage der Revisionspläne).


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Produkte für das Dach

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