- RHEINZINK, nicht brennbar, Brandschutzklasse A1
- Brandschutzmaßnahmen im Sinne der DIN 4102
RHEINZINK ist ein Baustoff ohne brennbare Anteile. Nach DIN 4102 Teil 4 erfüllt er somit die Anforderungen an die Brandschutzklasse A1 (nicht brennbar).
Der Standard-Fassadenaufbau mit Hinterlüftung und metallischer Unterkonstruktion entspricht nach DIN 4102 der Brandschutzklasse A.