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RHEINZINK AUSTRIA GMBH
Industriestraße 23
3130 Herzogenburg
Austria

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Fax:  +43 2782 85191
E-Mail:  info[at]rheinzink.at

Firmensitz: 3130 Herzogenburg
DVR: 0983799
UID: ATU 45716300
Firmenbuch-Nr.: FN 1757 12a
Landesgericht St. Pölten
 

 

Informationspflicht gem. § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Für RHEINZINK ist die Informationspflicht gem. § 36 VSBG nicht relevant, da dieses Gesetz das Geschäftsverhältnis gegenüber Endverbrauchern betrifft. RHEINZINK liefert seine Produkte an den Fachgroßhandel (B2B).

 

Rechtliche Hinweise
Die auf der Webseite der RHEINZINK AUSTRIA GMBH (www.rheinzink.at) angebotenen Inhalte werden ständig und mit größter Sorgfalt aktualisiert. Dennoch übernimmt RHEINZINK keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit oder laufende Verfügbarkeit der Inhalte.

RHEINZINK stellt verbindliche Auskünfte sowie Erklärungen und Empfehlungen ausschließlich im Zuge der persönlichen und individuellen Kommunikation bereit.

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Beratung und Verantwortung
Wir möchten Ihnen auf unseren Broschüren und auf unserer Website nützliche Informationen zur Verfügung stellen und Sie bei der Verwendung unserer Produkte für Bedachung, Verkleidung und Regenwasserableitung kompetent beraten.

RHEINZINK berücksichtigt in seinen technischen Empfehlungen den aktuellen Stand der Technik in der Gebäudetechnik, Produktentwicklung und Forschung. Solche Aussagen oder Empfehlungen beschreiben mögliche Anwendungen im Standardfall und in Übereinstimmung mit dem europäischen Klima, insbesondere dem kontinentalen Klima Europas. Natürlich ist es naturgemäß unmöglich, alle möglichen Klimazonen zu berücksichtigen, für die eine Einzelfallanalyse durchgeführt werden sollte. Eine technische Empfehlung von RHEINZINK kann die Beratung oder Arbeit des de facto oder de jure Projektleiters, des vom ausführenden Unternehmen nach den spezifischen lokalen Besonderheiten, den aktuellen Normen, Empfehlungen und Best Practices entworfenen und ausgeführten Bauprojekts nicht ersetzen. Die Bereitstellung dieser Dokumente begründet daher keine zivilrechtliche Haftung von RHEINZINK und begründet daher nicht rechtmäßig die Gewährung von Schadensersatz und sonstigen Ansprüchen jeglicher Art seitens des Nutzers. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Generalunternehmers und des Bauprofis sicherzustellen, dass RHEINZINK-Produkte und -Systeme für die Art und Funktion des Gebäudes geeignet und mit den anderen verwendeten Produkten und Techniken kompatibel sind.

 

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