Bauphysikalische Aspekte bei der Fassade

Grundsätzlich ist ein hinterlüfteter Fassadenaufbau vorzusehen.

Die hinterlüftete Fassade ist ein mehrschichtig aufgebautes System, welches bei korrekter Ausführung eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit gewährleistet. Sie ist schlagregensicher und erhöht so die Sicherheit und Langlebigkeit des Bauwerks.

Der eingebaute Hinterlüftungsraum schützt die tragende Konstruktion, die Wärmedämmung, sowie die Unterkonstruktion vor Feuchteeintrag im Sinne von Schlagregen und Tauwasser. Eventuell eindringende Feuchtigkeit wird über die mit der Außenluft verbundene Luftschicht aufgenommen und abgeführt.

Detaillierte Informationen zum Fassadenaufbau entnehmen Sie bitte unseren Konstruktionsbeispielen im Downloadbereich.

Wetterschutz

Die Bekleidung der hinterlüfteten Fassade übernimmt den Schutz vor Verwitterung der tragenden Konstruktion, der hydrophobierten Fassaden-Wärmedämmung und der Unterkonstruktion. Der Schlagregenschutz vorgehängter, hinterlüfteter Fassaden ist durch ein hohes Sicherheitsniveau gekennzeichnet.

Aufgrund der physikalischen Vorgänge ist weder ein kapillarer Wassertransport noch eine direkte Beregnung der wärmedämmenden Schichten möglich. Hinzu kommt die ständig vorhandene Möglichkeit der Feuchtigkeitsabfuhr durch den Belüftungsraum. So können befeuchtete Dämmschichten schnell trocknen, ohne dass der Wärmeschutz beeinträchtigt wird.

Zwischen Bekleidung und Außenwand bzw. Wärmedämmung wird ein Hinterlüftungsraum von mind. 20 mm empfohlen. Der Abstand darf z. B. durch die Unterkonstruktion oder durch Wandunebenheiten örtlich bis auf 5 mm reduziert werden. Es sind Be- und Entlüftungsöffnungen am Fassadenfußpunkt und Dachrand sowie an Durchbrüchen mit Querschnitten von mind. 50 cm² je 1 m Wandlänge vorzusehen.

Wärmeschutz

Winterlicher Wärmeschutz

Der im Winter von innen nach außen fließende Wärmestrom wird mit dem Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) bezeichnet. Je kleiner der Wert ist, desto kleiner ist die nach außen abfließende Wärmemenge. Der U-Wert wird durch die Wärmeleitfähigkeit der Wärmedämmung und Dämmstoffdicke bestimmt. Der Einsatz hochwertiger Wärmedämmung ist ein Beitrag zum Umweltschutz und zahlt sich nach kurzer Zeit durch niedrige Heizkosten aus.

Eine fachgerechte Verlegung und Montage der Dämmschicht vermindert Wärmeverluste.

Wärmebrücken, also Bauteile, die Kälte schneller aufnehmen und weiterleiten als andere Bauteile, sollten vermieden oder ihre Auswirkung auf angrenzende Bauteile minimiert werden. Energieverluste durch Wärmebrückenwirkung von Verankerungen und Befestigungen sind bei der Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert/Energiebilanz) zu berücksichtigen.

Neben allgemein bekannten, konstruktionsbedingten Wärmebrücken eines Gebäudes, z.B. auskragenden Balkonplatten, ist bei einer hinterlüfteten Fassade die Montage der Unterkonstruktion zu beachten. Bei Verwendung metallener Unterkonstruktionen wird eine große Abschwächung dieser Wärmebrücken durch eine dämmende Unterlage zwischen Tragwerk und Wandkonsole (Thermostopp) erreicht. Unterkonstruktionen aus Holz, wie sie für Fassadenbekleidungen in Falztechnik üblich sind, werden heute aufgrund der erforderlichen Dämmdicken mit kreuzweise montierter Lattung ausgeführt. So werden auch in diesem Fall Wärmebrücken reduziert.

Die Winddichtigkeit eines Gebäudes ist ein weiterer Einflussfaktor. Durch eine undichte Gebäudehülle (Windsog, Winddruck) entstehen hohe Lüftungs-/Energieverluste, verbunden mit Zugerscheinungen (unangenehmes Raumklima). Das Gebäude muss vor der Montage der hinterlüfteten Fassade die erforderliche Winddichtigkeit aufweisen. Massives Mauerwerk sowie Beton erfüllen diese Forderung. Durchdringungen (z.B. Fenster, Lüftungsrohre etc.) erfordern eine Winddichtung vom Einbauteil zum Tragwerk.

Der bauliche Mindestwärmeschutz ist in der ÖNORM B 8110 - Wärmeschutz im Hochbau geregelt.

Sommerlicher Wärmeschutz

Der sommerliche Wärmeschutz verhindert eine für die Nutzung unzumutbare Aufheizung im Innern eines Gebäudes durch direkte und indirekte Sonneneinstrahlung. Er ist in ÖNORM B 8110-3 geregelt.

Der von außen nach innen fließende Wärmestrom soll möglichst klein gehalten werden. Dazu dient erneut eine gute Wärmedämmung sowie eine gewisse Masse in der Konstruktion. Der Vorteil der vorgehängten, hinterlüfteten Fassade ist, dass ein großer Teil der auf die Bekleidung einstrahlenden Wärmemengen durch den konvektiven Luftaustausch abgeleitet wird.

Brandschutz

Metallfassaden mit metallener Unterkonstruktion und entsprechenden Befestigungsmitteln erfüllen höchste Anforderungen an die Nichtbrennbarkeit (Baustoffklasse A1, ÖNORM B 3800-5, DIN EN 13501).

Grundsätzlich bestehen an die konstruktive Ausführung von Vorgehängten Hinterlüfteten Fassaden hinsichtlich des Brandschutzes keine Vorgaben, die Schutzziele müssen jedoch erfüllt werden.

Eine mögliche Maßnahme zum Erreichen der Schutzziele ist der Einsatz von Brandsperren. Dies sind Bauteile, die einer Einschränkung der Brandausbreitung über den Hinterlüftungsraum einer Vorgehängten Hinterlüfteten Fassade dienen.

Brandsperren dienen somit durch Unterbrechung oder partielle Reduzierung des freien Querschnitts des Hinterlüftungsraumes der Begrenzung der Brandausbreitung im Hinterlüftungsraum über eine ausreichend lange Zeit. Es wird zwischen horizontalen und vertikalen Brandsperren unterschieden.

Mögliche Ausführungen von Brandsperren sind in der Broschüre "Brandschutz bei hinterlüfteten Fassaden" des ÖFHF (Österreichischer Fachverband für hinterlüftete Fassaden) unter www.oefhf.at/downloads dargestellt.

 

 

Brandsperren

Erfordernis

Zur Vermeidung der Brandausbreitung im Hinterlüftungsraum werden sogenannte Brandsperren vorgesehen. Vertikale Brandsperren werden eingesetzt, wenn hinterlüftete Fassaden über Brandwände hinweggeführt werden. Horizontale Brandsperren können eingesetzt werden, wenn geschossübergreifende Luft- oder Hohlräume vorhanden sind und es sich um ein Gebäude der Klasse 4 oder höher handelt (Gebäudeklassen gemäß Landesbauordnungen). Bei sogenannten Gebäuden geringer Höhe sind i. d. R. keine horizontalen Brandsperren erforderlich.

Auch bei Gebäuden ab der Klasse 4 kann auf horizontale Brandsperren verzichtet werden, wenn die Fassaden keine Öffnungen haben oder der Hinterlüftungsraum durch die Fensteranordnung abgeschlossen ist, wie bei durchlaufenden Fensterbändern, geschossübergreifenden Fensterelementen oder durch andere baulich konstruktive Maßnahmen, die als Brandsperre herangezogen werden können. Werden ausschließlich nicht brennbare Baustoffe für die Bekleidung, die Wärmedämmung und die Unterkonstruktion verwendet und zusätzlich die Laibungen von Öffnungen umlaufend so ausgeführt, dass sie im Brandfall mindestens 30 Minuten formstabil sind (dazu später Näheres), kann auf horizontale Brandsperren verzichtet werden.

Anordnung

Sind horizontale Brandsperren erforderlich, so sind diese in jedem Geschoss vorzusehen. Die exakte Anordnung ist nicht geregelt. So ist beispielsweise eine Anordnung zwischen den Geschossen aber auch auf Höhe der Fensterbänke oder der Fenstersturze möglich. Grundsätzlich sind sie zwischen der tragenden Wand und der Bekleidung zu montieren.

Ausführung

Brandsperren müssen für eine Zeit von mindestens 30 Minuten ausreichend formstabil sein. Als Beispiel wird Stahlblech mit einer Dicke von mindestens 1,0 mm genannt. Die daraus erstellten Profile sind in Abständen von maximal 600 mm an der Wand zu befestigen. Die Einzellängen müssen mindestens 30 mm überlappend montiert werden.

Nun sollen Brandsperren zwar die Brandausbreitung verhindern, nicht jedoch die Hinterlüftung komplett absperren. Dazu ist es möglich, die Brandsperre in der Art eines Sockelprofils auszuführen und eine Entlüftung unterhalb dieses Profils zu ermöglichen sowie eine Zuluft oberhalb. Werden Laibungen in die Brandsperren eingebunden, gelten die gleichen Anforderungen wie an die Brandsperre selbst.

Weitere Informationen und Details erhalten Sie auf Anfrage.